Einstimmig für das Licht-Luftbad-Quartier

Mai 2021


Nachdem der Bauausschuss Worms am 06. Mai 2021 einstimmig der Konzeption des neuen Licht-Luftbad-Quartiers zugestimmt hatte, wurde das Konzept den Wormser Bürgern vom 14.05.2021 bis einschließlich 28.05.2021 im Rathaus vorgestellt.

Der Bebauungsplan wurde auf Basis des vorangegangenen Bürgerworkshops im Jahr 2019 erarbeitet, um das künftige Quartier optimal in das Stadtgefüge zu integrieren. Dies betrifft auch die angestrebte soziale Durchmischung mit 25 % geförderten Wohnungen sowie der Schaffung attraktiver Grün- und Freizeitflächen für mehr Lebensqualität. 
Die Quartiersgarage, auf der die Gebäude aufgesetzt sind, wirkt als natürlicher Schallriegel ggü. der benachbarten Bahnlinie. 

Satzungsbeschluss gefasst 

September 2022 

Der Stadtrat Worms fasst den Satzungsbeschluss für die Umsetzung des Quartiers. Daraufhin unterzeichnet Oberbürgermeister Kessel im Beisein von Herrn Baureis, Geschäftsführer von ehret+klein, Herrn Horst, Leiter für Stadtentwicklung Worms und der Presse den Städtebaulichen Vertrag, der die weiteren Planungsschritte für das Licht-Luftbad-Quartier in Worms möglich macht. 
Unterzeichnung des Städtebaulichen Vertrags in Worms


Erster Bürgerworkshop im 
Licht-Luftbad-Quartier

April 2019

Weil wir unsere Projekte immer aus Nutzersicht denken, binden wir von Anfang an alle Beteiligten – wie z.B. Kommune, Mieter und Investor – in den Prozess mit ein. Aus diesem Grund luden wir im April 2019 gemeinsam mit der Stadt Worms die Bürger und Anwohner der Monsheimer Straße zu einem Bürgerworkshop in die leerstehenden Räumlichkeiten des Möbel Boss Möbelhauses ein. Rund 100 Bürger waren der Einladung gefolgt und gaben wertvollen Input für die künftige Entwicklung des Quartiers. 
 
Den ausführlichen Nachbericht zur Veranstaltung können Sie sich hier herunterladen.

 

Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Bürgerschaft 

Mai  2021 
Februar 2022

Es sind keine kritischen Stellungnahmen zu den Planungen eingegangen. Dies lässt auf eine positive Grundhaltung der Träger und der Bürgerschaft gegenüber unserem Bauvorhaben schließen.